Elterninformation zur Gengenbacher Taschengeldbörse

Die Gengenbacher Taschengeldbörse ist auf Initiative der Arbeitsgruppe 2 „Soziales + Gesundheit“ der Lokalen Agenda in Gengenbach entstanden. Die Taschengeldbörse bietet Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren die Möglichkeit, sich ihr Taschengeld aufzubessern, indem sie bei Bürgern/innen (Senioren/innen, Menschen mit Behinderung, Familien), Geschäften und Betrieben in Gengenbach anfallende leichtere Tätigkeiten übernehmen.

1.Vermittlungsumfang des Familien- und Seniorenbüros (FSB)

  • Das FSB übernimmt im Rahmen der Taschengeldbörse die Vermittlung von arbeitswilligen Jugendlichen in angebotene Tätigkeiten.
  • Darüber hinaus bietet das FSB Beratung, Begleitung und Information für Jobsuchende und Jobanbietende. In Konfliktfällen ist das FSB jederzeit ansprechbar.
  • Das FSB bittet Jobsuchende und Jobanbietende um kurze freiwillige Rückmeldungen zur Qualitätssicherung der Taschengeldbörse.

2. Was sind Taschengeldjobs im Rahmen der Taschengeldbörse?

  • Taschengeldjobs sind einfache Tätigkeiten, die keine besondere Qualifikation erfordern.
  • Taschengeldjobs haben einen klaren zeitlichen Rahmen und dauern immer nur wenige Stunden.
  • Für Taschengeldjobs gibt es eine empfohlene Mindestvergütung von 7,50 Euro/Stunde
  • Taschengeldjobs sind versicherungsfrei und nicht steuerpflichtig.
  • Taschengeldjobs werden kurzfristig vermittelt und ausgeführt.

3. Haftpflicht- und Unfallversicherung

  • Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse sind über private Versicherungen der Eltern abgesichert.
  • Für Verletzungen oder ähnliches im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse sind die Jugendlichen im Rahmen der bestehenden Krankenversicherung der Eltern abgesichert.
  • Für Unfallschäden, die über den Rahmen der bestehenden Krankenversicherung hinausgehen, gibt es eine Zusatzversicherung für Jugendliche, die Rahmen der Taschengeldbörse tätig werden.

Hinweis: Jugendliche können erst vermittelt werden, wenn die schriftliche Einwilligungserklärung der Eltern vorliegt. Sie können hier das entsprechende Formular herunterladen. Das ausgefüllte Formular bitte im FSB abgeben, per Post schicken oder als Scan per E-Mail.


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