Die Offenburger Tafel e.v. betreibt die Ausgabestellen als gemeinnütziger Verein. Die Waren, die wir gegen einen geringen Kostenbeitrag an Sie weitergeben, werden uns von Sponsoren überlassen.
Laut Satzung darf die Offenburger Tafel e.V. die Waren nur an Personen weitergeben, die bedürftig sind. Wir sind verpflichtet, dies dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen. Zum Personenkreis gehören Menschen, die sich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden. z.B.
- Sozialgeld-Empfänger/innen
- Arbeitslosengeld-Empfänger/innen
- Rentenempfänger/innen
Zum Ausstellen des Ausweises bitten wir Sie, die erforderlichen Unterlagen, wie Renten-, Sozialgeld- oder Arbeitslosengeld-Bescheid mitzubringen. Außerdem benötigen wir je 1 Passbild der einkaufsberechtigten Personen (max. 2 pro Ausweis).
Warensortiment:
Obst, Gemüse, Brot, Grundnahrungsmittel, Konserven, Milchprodukte. Fleisch- und Wurstwaren (nur verpackte Ware)
Abgabemenge:
1. nach Wareneingang (Spenden)
2. nach Anzahl der Kundenanmeldungen.
Unkostenbeitrag:
ca. 10> 15 % der üblichen Ladenverkaufspreise.
Ausgabestellen
befinden sich in Offenburg, Haslach und Oberkirch
Für Öffnungszeiten und mehr Informationen besuchen Sie die Webseite der Offenburger Tafel.